Winterdienst

Bei Schnee und Glätte gilt in Deutschland eine allgemeine Räum- und Streupflicht.   Sie ist Teil der Verkehrssicherungspflicht und obliegt in der Regel dem Grundstückseigentümer oder -mieter. Diese sind damit verpflichtet, relevante Teile ihres Grundstücks von Eis und Schnee zu befreien. Sie müssen dafür sorgen, dass Einfahrten, Zufahrtswege und Bürgersteige sicher betreten und befahren werden können. Bei Unfällen droht sonst die Haftung. Ein Grund mehr, den Winterdienst in zuverlässige Hände zu geben.

Wir übernehmen sämtliche Pflichten, die mit den kalten Monaten einhergehen, von der Schneeräumung über den Streudienst und die Enteisung von Ihrem Grundstück.